SERVICEDETAILSKonkordatsberatung und Projektvorbereitung

Konkordatsberatung und Projektvorbereitung

Das Konkordat, das bedeutet, die Fälligkeit der Schulden zu verlängern oder die Schuldenzahlungen zu reduzieren, falls der Schuldner nicht in der Lage ist, bei Fälligkeit zu zahlen, und somit die Möglichkeit bietet, seine Schulden zu begleichen, ist eine positive Initiative im Vergleich zum Konkurs. In dieser Situation wird ein Konkordatsantrag gestellt, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dies ist ein Versuch, der wegen Zahlungsunfähigkeit unternommen wurde. Der Konkordatsantrag wird beim Handelsgericht erster Instanz am Sitz der Gesellschaft gestellt, nachdem die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen erfüllt sind.

Welche Unterlagen werden bei der Vorbereitung des Konkordatsprojekts benötigt?

Auch Gläubiger wie die Schuldnerpartei können ein Konkordat beantragen. Die dem Gericht zusammen mit dem Konkordatantrag einzureichenden Dokumente sind in Artikel 286 des einschlägigen Gesetzes eindeutig festgelegt. Diese Unterlagen sind das Vorprojekt des Konkordats, die Vermögensaufgliederung des Schuldners, die Unterlagen mit Angabe der Gläubiger, die Höhe der Forderungen, die Privilegierung der Gläubiger, die Aufstellung der möglichen Vermögensvorteile der Gläubiger am Ende das Konkordatsverfahren, die von den unabhängigen Prüfungsinstituten erstellten Finanzanalysen und die Berichte dieser Analysen. Für den gerichtlichen Abschluss des Konkordats kann die Übergangsfrist (Aufschub) drei bis fünf Monate betragen. Obwohl die Ausschlussfrist (Beschlussfrist) ein Jahr beträgt, kann sie vom Gericht bei Bedarf zweimal um sechs Monate verlängert werden und damit die Genehmigungsfrist des Gerichts auf zwei Jahre ansteigen.

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